Gast-Accounts
Allgemeine Beschreibung
Der Service stellt die Möglichkeit bereit, sogenannte Gast-Accounts für nicht-Hochschuleangehörige zu beantragen. Ein Gast-Account ermöglicht die Nutzung eines Teils der vom Rechenzentrum bereitgestellten IT-Services.
Anspruchsberechtigte Personenkreise
Personenkreis | Anspruchsberechtigt | Anmerkung |
---|---|---|
Studierende | ||
Mitarbeitende | ||
Gäste |
Leistungsspektrum
Das Leistungsspektrum des Service Gast-Accounts umfasst:
- Das Bereitstellen von Gast-Accounts zur Nutzung des WLANs als Zugang zum Internet
- Das Bereitstellen von Gast-Accounts zur Nutzung eines größeren Teils der durch das RZ bereitgestellten IT-Services
- Support bei auftretenden Fehlern, soweit die durch das RZ kontrollierten Systeme betroffen sind
Außerhalb des Leistungsspektrum
Nachstehende aufgeführte Leistungen werden von dem Service Gast-Accounts nicht umfasst oder schränken den Service ein:
- Unterstützung bei der Einrichtung fremder Endgeräte
- Anforderungen im Projektumfeld
- Die nutzbaren IT-Services/Anwendungen werden durch das RZ definiert
- Die nutzbaren IT-Services/Anwendungen unterscheiden sich abhängig davon, ob der Gast-Account einer Person zugeordnet werden kann (personalisierter Gastaccount) oder nicht (Massenaccount)
- Bei Massenaccounts ist insbesondere die Nutzung der Zweifaktorauthentifizierung nicht möglich
- Ein Gast-Account muss beantragt werden. Im Antrag sind konkret die Anwendungen zu nennen, für die er vorgesehen ist
- Gast-Accounts werden auf maximal ein Jahr (Massenaccounts maximal 1 Monat) befristet und anschließend ohne weitere Information gelöscht
- Personalisierte Gast-Accounts müssen die Benutzungsordnung bestätigen
- Massenaccounts müssen eine vereinfachte Benutzungsordnung zur Kenntnis nehmen